Rechnung · Elektro · Steuer
Ein Elektrobetrieb schreibt die meisten Rechnungen mit neunzehn Prozent. Aber an den Bauunternehmer geht die Rechnung ohne Umsatzsteuer nach § 13b, und die Solaranlage auf dem Einfamilienhaus mit null Prozent nach § 12 Abs. 3. In Auralex ist das ein Feld direkt über der Summe, und der Pflichtsatz steht von selbst darunter.
Drei Fälle, ein Feld
der Satz kommt mit
Im September hat die Bürokraft eines Elektrobetriebs, mit dem ich heute arbeite, Auralex mit echten Rechnungen getestet und mir eine lange Liste geschickt. Punkt 4.5 hieß Steuerliche Einstellungen. Wörtlich:
„Beim Rechnungsbeispiel [eines Kunden] ist nicht ersichtlich, wo der Steuersatz bzw. eine entsprechende steuerliche Regelung wie § 13b UStG für eine Rechnung eingestellt bzw. geändert werden kann. Die Möglichkeit muss eindeutig auffindbar und nachvollziehbar sein."
Aus der Testmail der Bürokraft eines Elektrobetriebs · September 2026 · Kundenname von mir ersetztSie hatte recht. Das Rechnungsblatt konnte die drei Fälle damals schon darstellen, aber in der Oberfläche gab es keinen Weg dorthin. Und der Kunde aus ihrem Beispiel ist einer mit über hundert Belegen im Bestand, an den die Rechnungen ohne Umsatzsteuer gehen.
Die Möglichkeit muss eindeutig auffindbar und nachvollziehbar sein.
Was sie beim Testen verlangt hat, so hat sie es geschrieben · September 2026
In der Rechnung steht über der Summe ein Feld Steuer. Wer abrechnet, sieht dort, welcher Fall gilt, und kann ihn für genau diese Rechnung ändern. Die Summe rechnet sofort mit, und unter der Summe erscheint der Satz, den der Betrieb schon immer geschrieben hat. Wer nach Aufwand abrechnet, also aus Arbeitsberichten und Material, findet dieselbe Wahl im Abrechnungsfenster unter Steuer auf dieser Rechnung, mit dem Hinweis, was beim Kunden hinterlegt ist.
Auffindbar heißt hier:
dort, wo die Zahl entsteht
Beim Bauunternehmer, an den fast alles nach § 13b geht, stellen Sie das einmal am Kunden ein. Jede neue Rechnung an ihn kommt dann ohne Umsatzsteuer und mit dem Satz, auch die Rechnung, die Sie von Hand anlegen, und die Abrechnung nach Aufwand.
einmal einstellenWas an der Rechnung gewählt ist, schlägt den Kunden. Die kleine Reparatur beim selben Bauunternehmer, die keine Bauleistung ist, stellen Sie an genau dieser Rechnung auf den Regelfall. Diese Wahl bleibt fest, auch wenn später jemand am Kunden etwas ändert.
schlägt den KundenNull Prozent nach § 12 Abs. 3 gibt es nur an der einzelnen Rechnung, nie als Voreinstellung am Kunden. Der Grund hängt an der Anlage und nicht am Menschen. Die nächste Steckdose beim selben Kunden ist wieder normal steuerpflichtig.
nur je RechnungBekommt ein Kunde nachträglich § 13b, rechnen seine offenen Entwürfe mit. Sonst stünde am Kunden 13b und auf der offenen Rechnung weiter neunzehn Prozent. Freigegebene Rechnungen bleiben, wie sie sind.
offene ziehen nachWas auf dem Blatt steht, steht auch in der Mail, in der Liste, auf dem Handy und in der Übersicht. Der Steuerfall wird gespeichert und nicht erst beim Drucken umgerechnet, damit es nirgends zwei Summen für dieselbe Rechnung gibt.
überall gleichWer nach § 19 keine Umsatzsteuer ausweist, bekommt das Feld gar nicht. Das ist keine Wahl je Rechnung.
kein FeldIn der Rechnung selbst, direkt über der Summe, im Feld Steuer. Zur Wahl stehen drei Fälle: Regelfall mit Umsatzsteuer, Bauleistung nach § 13b ohne Umsatzsteuer und Photovoltaik nach § 12 Abs. 3 ohne Umsatzsteuer. Beim Abrechnen nach Aufwand steht dieselbe Wahl im Abrechnungsfenster unter Steuer auf dieser Rechnung.
Nein. Am Kunden lässt sich § 13b voreinstellen. Jede neue Rechnung an diesen Kunden kommt dann ohne Umsatzsteuer und mit dem Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Weicht eine einzelne Rechnung ab, etwa eine kleine Reparatur, stellen Sie nur diese eine Rechnung auf den Regelfall.
Weil null Prozent nach § 12 Abs. 3 an der Anlage hängt und nicht am Menschen. Die nächste Rechnung über eine neue Steckdose beim selben Kunden ist ganz normal steuerpflichtig. Photovoltaik wählen Sie deshalb an der einzelnen Rechnung.
Der Satz, den Ihr Betrieb bisher schon geschrieben hat. Bei dem Elektrobetrieb, mit dem ich arbeite, sind die beiden Sätze wörtlich aus seinen alten Rechnungen übernommen, damit in derselben Rechnungsliste nicht zwei Schreibweisen für dieselbe Sache stehen.
Offene Entwürfe dieses Kunden rechnen mit, solange sie nicht freigegeben sind und niemand im Blatt von Hand einen Steuerfall gewählt hat. Freigegebene Rechnungen bleiben, wie sie sind. Die Beträge der einzelnen Zeilen ändern sich dabei nicht, nur die Steuer.
Nein. Ob eine Leistung eine Bauleistung ist oder eine Anlage die Bedingungen für null Prozent erfüllt, entscheiden Sie und Ihre Buchhaltung. Auralex sorgt dafür, dass die Wahl leicht zu finden ist, richtig gerechnet wird und der Pflichtsatz auf der Rechnung steht.
Eine Rechnung nach § 13b ohne den Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ist eine fehlerhafte Rechnung. Deshalb wirkt das Feld nur auf einem Rechnungsblatt, das den Satz auch druckt. Heute ist das das Blatt des Elektrobetriebs, mit dem ich arbeite. Auf einem Blatt ohne diesen Satz bleibt Auralex mit Absicht beim Regelfall, statt eine Rechnung mit null Prozent und ohne Begründung zu erzeugen. Für einen neuen Betrieb heißt das: erst muss der Satz auf sein Blatt, dann geht das Feld an.
Und Auralex entscheidet keine Steuerfrage. Ob der Bauunternehmer selbst Bauleistungen erbringt, ob eine Reparatur als Bauleistung zählt, ob die Solaranlage die Bedingungen für null Prozent erfüllt: das prüft die Software nicht. Sie macht die Wahl sichtbar und rechnet sie richtig, die Wahl selbst treffen Sie.
Stand Oktober 2026 · wenn sich das ändert, steht es hier15 Minuten am Telefon. Sie erzählen mir, an wen Sie nach § 13b abrechnen und wie viele Solaranlagen Sie bauen, und ich zeige Ihnen, wo das in Auralex steht und was auf Ihrem Blatt dafür stehen muss.
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